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Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX

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Satzung

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7. Dezember 2023

Hermann Rotermund: Auf der langen Bank – Die Wende zu Qualität und Vielfalt im ÖRR lässt auf sich warten

Die Rundfunkmedien unterliegen derzeit einem grundlegenden Wandel, weil sie in der evolvierenden digitalen Medienwelt neue und immer weniger dominante Plätze zugewiesen bekommen. Die Rundfunkgesetze und der Medienstaatsvertrag reflektieren die dramatischen Umwälzungen der Medienwelt allerdings nicht ausreichend, denn die medienpolitischen Akteure betreiben Reformen der kleinsten Schritte und somit der geringsten Zumutungen für die von ihnen beauftragten Medien. Ein strategischer Plan, der diese Reformen in ein weiter gespanntes Konzept der Transformation stellt, ist bislang nicht sichtbar geworden. Statt eines Bemühens um eine möglichst viele Stimmen und Perspektiven einbeziehende Debatte über die Gestaltung des Wandels vom Rundfunk der funktional differenzierten Industriegesellschaft zu einem Mediensystem der nächsten Gesellschaft wird immer nur wieder ein Thema traktiert – die Beitragsfinanzierung, speziell die Höhe des Beitrags.
18. Januar 2024

Stellungnahme der DAfF zum Bericht des Zukunftsrates

Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN begrüßt im Grundsatz die am heutigen 18. Januar 2024 vorgestellten Reformvorschläge. Der Zukunftsrat hat den Mut bewiesen, bekannte Probleme der in die Jahre gekommenen öffentlich-rechtlichen Anstalten deutlich zu benennen. Es geht demnach nicht um „Veränderungen im System, sondern um Umbauten des Systems“. Diese Auffassung teilen wir.
22. Januar 2024

DAfF-Vorstand Thorolf Lipp zum Bericht des „Rates für die zukünftige Entwicklung des ö/r Rundfunks“ in Deutschlandfunk Kultur

Berlin, 21.01.2024 - DAFF Vorstand Thorolf Lipp kommentiert in Deutschlandfunk-Kultur die Reformvorschläge des sog. "Zukunftsrates".
29. Januar 2024

Thorolf Lipp: Reform der ö/r Medien? Jetzt müssen Medienschaffende und Bürger*innen gehört werden

Worauf es jetzt ankommt ist, nicht Angst zu haben vor einer offenen Auseinandersetzung um komplexe Sachfragen. Die größte Gefahr für eine Demokratie ist – zu wenig Demokratie! Demokratie ist eine Kulturtechnik die nach einer inneren Einstellung genauso verlangt wie nach Wissen, Training, Vertrauen und Dialogbereitschaft. Und für diesen Prozess muss die Medienpolitik jetzt einen Raum schaffen. Sonst werden „Unsere Medien“ eben nicht erneut zu „unseren Medien“.
27. Februar 2024

Jörg Sommer: Vielfältige Programmgestaltung braucht vor allem – vielfältige Beteiligung

Unsere Gesellschaft wird immer diverser – und das gilt auch für unsere Demokratie. Die repräsentativen Institutionen, Strukturen und Prozesse beziehen ihre Legitimation zunehmend nicht mehr nur aus Wahlen, sondern aus vielfältigen Beteiligungsprozessen. Tag für Tag werden wesentliche Zukunftsfragen in dialogischen Verfahren verhandelt. Selbst auf Bundesebene wird zunehmend mit Bürgerräten nach irischem Vorbild gearbeitet. Die Erfahrungen damit sind überwiegend positiv. Die Deliberative Demokratie (Habermas 1992) entfaltet sich. Gleichzeitig ist die Programmgestaltung der ö/r Medien noch immer hierarchisch dominiert und repräsentativ fixiert. Dabei wäre es erstaunlich einfach, die reale Vielfalt unserer Gesellschaft in die Programmgestaltung einzuspeisen: durch vielfältige und breite Beteiligungsformate, die nicht erfunden werden müssen – aber erprobt.
4. März 2024

Detlef Sack & Nora Freier: Beteiligung von Bürger*innen ist mehr als Unterrichtung

Der Sinn von Beteiligungs‑ und Deliberationsformaten ist weder das Schaffen von Akzeptanz oder das Aufsaugen gesellschaftlichen Wissens durch die Institutionen, sondern die Förderung von Selbstwirksamkeit von Bürger*innen in unterschiedlichen sozialen Milieus durch tatsächlichen beratenden Einbezug. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Sichtweisen, ihre Anliegen und ihre Interessen zu artikulieren, gehört zu werden und dabei mit anderen zu lernen und weitere Kompetenzen zu erwerben. Politische Selbstwirksamkeit und das Gefühl, etwas ausrichten zu können, ist aber daran gekoppelt, dass die Ergebnisse der Beratungen auch eine tatsächliche Resonanz erfahren. Folgenlose Partizipation kann »gruppentherapeutischen Charakter« haben (Arnstein 1969), mündet aber bald in politische Frustration.
6. März 2024

Heiko Hilker: Wenn die AfD an die Macht kommt – was passiert dann mit den Medienschaffenden?

Es ist einfacher, Medienstaatsverträge zu kündigen, als Medienstaatsverträge zu schließen. Ein Ministerpräsident, egal ob der von Sachsen, Thüringen oder Brandenburg, kann einfach per Schreiben an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz einen Medienstaatsvertrag kündigen. Das ist so geregelt. Dagegen spricht nichts.
20. März 2024

Leonard Novy: Reform und Teilhabe

Tatsächlich befindet sich das System an einer kritischen Weggabelung. Die technologische Entwicklung schreitet unaufhaltsam voran, die Demographie ist unerbittlich. Und so entscheidet sich gerade, ob wir in 10 oder 15 Jahren noch relevante ö/r Medien haben werden oder nicht. Folglich geht es nicht mehr nur um einzelne Fehlentwicklungen und Reformbaustellen. Und auch nicht mehr nur um eine inkrementelle Fortschreibung des Bestehenden (die im Grunde eine Verteidigung des Status quo ist). Es gilt, nicht nur das unmittelbar Nötige zu tun, sondern grundsätzliche und mithin strategische Überlegungen zur Neuaufstellung der ö/r Medien in der digitalen Welt anzustellen. Gelingt dies, könnte diese tatsächlich ein Katalysator werden.
9. Juni 2024

Hermann Rotermund: Reformen der ö/r Medien? Ende der Scheingefechte

Das gesellschaftliche Gespräch über die Medienzukunft wird von einem überschaubaren Kreis von meist institutionell verankerten Expert*innen geführt. Die allgemeine Öffentlichkeit ist an der medienpolitischen Kommunikation notorisch nur dann interessiert, wenn es ums Geld, also die Höhe des Rundfunkbeitrags geht. Eine Wiederbelebung der ö/r Idee wird es aber nur geben, wenn diese rituell anmutenden Scheingefechte endlich in eine ernsthafte Debatte überführt werden.