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Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX

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Satzung

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Reformmodell: Medieninnovationsfonds

Reformmodell: Medieninnovationsfonds

Die Bundesregierung hat bereits im „Medien- und Kommunikationsbericht 2018“ die Finanzierung unabhängiger privater Medienproduktionen aus Beitragsgeldern in Form eines Medieninnovationsfonds vorgeschlagen:

„Der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag (v.a. zur Gewährleistung von Meinungsvielfalt, Qualitätsjournalismus, verlässlichen/ unabhängigen Informationen, Regionalität) muss schließlich nicht zwingend allein durch herkömmliche Rundfunk-Angebote und nicht zwingend nur von den Rundfunkanstalten selbst eingelöst werden: als weiteres Element einer konvergenten Medienordnung könnte man bspw. Einen Medieninnovationsfonds schaffen, durch den ein Teil des Rundfunkbeitrages auch für die Finanzierung unabhängiger privater Medienproduktionen eingesetzt wird. So könnte es auch Anbieter:innen und Produzent:innen journalistisch-redaktioneller Inhalte außerhalb des jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems ermöglicht werden, an der öffentlich-rechtlichen Finanzierung von Public-Value-Inhalten teilzuhaben und sonst nicht finanzierbare kreative oder investigative Beiträge zur Meinungsbildung bereitzustellen.“

Die DAFF hat, gemeinsam mit anderen Verbänden und Institutionen den Vorschlag der Einrichtung eines solchen senderunabhängigen Medieninnovationsfonds aufgegriffen und will diesen weiterentwickeln. Wir glauben, dass ein solcher Fonds dazu dienen kann, wesentliche gesellschaftliche Impulse zu setzen und inhaltliche Lücken im bestehenden Mediensystem zu füllen. Gleichzeitig soll er schnell und effizient innovative


·        Auswahlverfahren

·        Produktionsmodelle

·        Auswertungsstrategien

·        Lizenzmodelle

·        Vergütungsmodelle

·        Evaluierungsmechanismen

entwickeln und erproben, die vor allem für den digitalen Raum gedacht sind. Dies erscheint dringend notwendig, da sich sowohl die ö/r Anstalten als auch das gesamte Filmförderwesen nach wie vor weitgehend an der – inzwischen überholten – Logik eines linear konzipierten Mediensystems orientiert. Ein Medieninnovationsfonds soll diese eklatante Leerstelle rasch konzeptionell füllen und zukunftsweisende Ideen in einer Art Reallabor explorieren. Dabei würde ein „Reallabor“ bedeuten, wirklich den Mut zu haben, neue Verfahren unmittelbar in der Praxis testen zu können, diese Verfahren andererseits aber auch fortlaufend zu evaluieren und anzupassen.

Seit Anfang 2022 hat eine etwa 20-köpfige Arbeitsgruppe in der DAFF konzentriert an der inhaltlichen Weiterentwicklung des konzeptionellen Rahmens gearbeitet. Erste Erfolge konnten dabei auch im Dialog mit einigen Mitgliedern der Rundfunkkommission der Länder insofern erzielt werden, als dass die Grundidee eines solchen neuen Instrumentes „Medieninnovationsfonds“ Eingang in die medienpolitische Debatte fand. Wir freuen uns über erste Resonanzen Erfolge, sehen allerdings nach wie vor großen Bedarf, das Thema weiter voran zu bringen.

Weitere Informationen gibt es demnächst auf dieser Webseite.

 

Gutachten Prof. Dr. Martin Eifert zur Direktbeauftragung von Produzent*innen aus MItteln des Rundfunkbeitrages

Gutachten Prof. Gersdorf

Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018