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Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

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Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
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Olaf Steenfadt: Über ein medienpolitisches Missverständnis – oder: wieviel Vielfalt darf es denn sein?

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Olaf Steenfadt: Über ein medienpolitisches Missverständnis – oder: wieviel Vielfalt darf es denn sein?

Über ein medienpolitisches Missverständnis – oder:
wieviel Vielfalt darf es denn sein?

von Olaf Steenfadt, zuerst veröffentlicht bei epd am 11. Juni 2023

epd – Es ist fast so, wie mit der Freiheit. Der Begriff Vielfalt ist so gewichtig und gleichzeitig so schillernd, missverstanden und missbraucht, dass er fast schon zum Unwort, jedenfalls aber als Kandidat für einen Floskel-Preis taugt. Keine medienpolitische Rede kommt ohne das V-Wort aus und tatsächlich ist Pluralismus eine Säule der Meinungs- und Medienfreiheit und genießt damit Verfassungsrang. Gleichzeitig ist Vielfalt natürlich ein konstituierendes Element des Föderalismus und wird gerade in diesem Zusammenhang regelmäßig als Argument angeführt. Vielleicht sollte es besser heißen: instrumentalisiert. Zum Beispiel geschieht das gerade, um das als übergriffig empfundene Bemühen der Europäischen Kommission abzuwehren, sich in die Medienregulierung einzuklinken und damit vielleicht die Kompetenzen der deutschen Bundesländer anzutasten. Das würde angeblich die Vielfalt und damit unsere Demokratie bedrohen!

Vielfalt wird auch immer gern bemüht, um Redundanzen zu rechtfertigen. Warum sonst sollten sich 16 Rundfunkreferent:innen in den 16 Staats- und Senatskanzleien regelmäßig zusammenraufen, damit dann 16 Regierungschefs unterschreiben und noch 16 Parlamente zustimmen, sodass dabei schließlich ein einziger Staatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herauskommt? Warum sollten auf dieser Grundlage dann drei nationale Systeme und neun Landesrundfunkanstalten nebeneinander her werkeln, wenn nicht der Vielfalt wegen?

Medienpolitisches Schlaraffenland

Dem wäre eigentlich nichts hinzuzufügen, wenn wir nach wie vor im medienpolitischen Schlaraffenland des vergangenen Jahrhunderts leben würden. In dem war Vielfalt ja immer ein Freifahrtschein für mehr – für mehr Geld, für mehr Programm, für mehr und größere Institutionen – und höchstrichterlich abgesichert. Gibt es etwa Widerspruch? Wir sehen uns in Karlsruhe.

Diese Zeiten sind offenbar vorbei. Digitalisierung, Pandemie, Patricia Schlesinger und der Ukrainekrieg haben sich zu einem perfekten Sturmtief aufgetürmt, das die bundesdeutsche Medienpolitik kräftig durchrüttelt. Plötzlich wird klar, dass allseits gespart werden muss und auch Vielfalt ihre Grenzen hat. Aber wo verlaufen diese Grenzen genau, wer setzt sie und nach welchen konkreten, transparenten Kriterien? Das bleibt weitgehend unklar und entlarvt den Vielfaltsbegriff, zumindest so wie er oft verwendet wird, als Schimäre.

Besonders deutlich wird das, wenn man die Senderchefs danach fragt, was eigentlich verzichtbar wäre und was nicht. Wenig überraschend hält der ZDF-Intendant sein Haus für unverzichtbar. Sein Argument, man ahnt es, ist Vielfalt und als Beispiel führt er die Nachrichten an. Das Nebeneinander von „Heute“ und „Tagesschau“ sei für den Medien- und Meinungspluralismus in unserem Land ungemein wichtig. Außerdem nennt er noch die Landtagswahlberichterstattung. Was er klugerweise nicht erwähnt, sind die beiden Boulevardmagazine von ARD und ZDF, die jeden Wochentag gegeneinander senden, die parallele Übertragung der Queen-Bestattung oder den gesamten Show-, Film- und Serienbereich. Wie viel Vielfalt darf es denn da sein und was kann weg? Und wer entscheidet das? Auf welcher Grundlage?

Gegenläufige Logik

Die ARD bemüht derzeit die gegenläufige Logik, wenn es um eine mögliche Verschlankung des Verbundes geht. Zum Beispiel könne man doch die verschiedenen Gesundheitsmagazine der dritten Fernsehprogramme verschmelzen, weil eine Arthrose in Bautzen ja genauso unangenehm sei, wie in Bitburg.

Wie das identische Argumente in genau entgegengesetzte Richtungen genutzt wird – entweder um vorhandene Redundanzen zu zementieren, oder um genau diese zu schleifen – ist entlarvend, denn es illustriert vor allem Willkür. Umgekehrt ließe sich doch gerade in der Dualität von ARD und ZDF vieles verschlanken, während in der föderalen Fläche – Stichwort Vielfalt – oft noch Luft nach oben wäre. Wenn man der aktuellen Argumentation der Senderchefs folgt, wird jedoch nach Belieben und mit vielerlei Maß gemessen. Auf der nationalen Bühne müssen demnach die Doppelstrukturen von ARD und ZDF – der publizistischen Vielfalt wegen gern auch doppelt und dreifach – unbedingt erhalten werden, während Ressourcen in den Landesrundfunkanstalten mit demselben Argument abgebaut und zu bundesweiten Angeboten zusammengelegt werden sollen (diese Zentralisierung ist im Übrigen auch das genaue Gegenteil von föderaler Maxime und Vielfaltssicherung).

 

Selbsterhaltungsinteressen

Vor allem aber, so scheint es, dient das Vielfaltsargument den Selbsterhaltungsinteressen der verschiedenen Akteure. Je weniger konkret es definiert ist, desto kreativer lässt es sich einsetzen. Natürlich kann man einfach mal behaupten, dass die parallele Berichterstattung zweier öffentlich-rechtlicher Systeme von jeder Landtagswahl – mit jeweils großem Aufwand – einen Mehrwert hat. Aber worin genau liegt denn dieser Mehrwert? Wäre es nicht, beispielsweise, von echtem Mehrwert, wenn eines der beiden Systeme stattdessen seine Wahlstudios zu gegebenem Anlass in den großen europäischen Städten aufbauen würde? Der Ausgang einer Parlamentswahl in Polen oder Italien hat doch möglicherweise größere Auswirkungen auf uns alle, als eine Bürgerschaftswahl in Bremen (die ja weiterhin breit und bundesweit übertragen würde). Doch wer bemisst und entscheidet das eigentlich nach welchen Kriterien? Das bleibt offen und niemanden scheint das zu stören.

Natürlich kann man einfach mal behaupten, die Binnenkonkurrenz von ARD und ZDF sei besonders wichtig, um die Qualität im Journalismus aufrechtzuerhalten. Aber ist das wirklich so? Macht ein Nachrichtenreporter seinen Job deswegen besonders gut, weil er weiß, dass eine Kollegin von der Schwesteranstalt an derselben Story arbeitet? Ist die Nachrichtenauswahl am Tag so unterschiedlich, dass echte Vielfalt entsteht? Und vor allem: gibt es da nicht noch andere, kommerzielle Qualitätsmedien, mit denen man sich im publizistischen Wettbewerb messen kann?

Gerade der Blick über den öffentlich-rechtlichen Tellerrand hinaus lässt das Vielfaltsthema als komplett absurd erscheinen. Nicht nur ARD und ZDF definieren nämlich Vielfalt ausschließlich im Binnenverhältnis, so als gäbe es keinen Medienmarkt außerhalb. Auch das Mandat und damit der Blick der Landesmedienanstalten erstreckt sich nur auf den kommerziellen Rundfunk, so als gäbe es wiederum ARD, ZDF und Deutschlandradio gar nicht (anders als zum Beispiel beim britischen Regulierer Ofcom, der auch die BBC mit umfasst).

Und die traditionelle Printpresse kommt in der Betrachtung erst recht nicht vor, weil die Verlegerverbände immer noch mit ihrem ganz eigenen Verständnis von Vielfalt durchkommen. Das definiert sich nämlich schlicht durch die Abwesenheit von Regulierung, denn alles andere würde ja angeblich die Pressefreiheit bedrohen.

 

Kommunizierende Röhren

Auch das schlichte Argument, das separate Nebeneinander dieser drei Systeme – einfach aufaddiert (öffentlich- rechtlich + kommerzielle Sender + gedruckte Presse) – garantiere per se schon Vielfalt, taugt im digitalen Zeitalter nicht mehr, im Gegenteil. Was früher noch mit Wohlwollen als System von kommunizierenden Röhren (im Rundfunk ganz wortwörtlich) durchging – und im Übrigen bis heute noch immer genauso reguliert wird, ist im Internetzeitalter endgültig und untrennbar, weltweit verschmolzen. Das gilt für die Angebots- genauso wie für die Nutzerseite.

Was technisch schon längst Realität ist, bedingt jedoch auch einen medien- und digitalpolitischen Paradigmenwechsel, den die Europäische Kommission inzwischen einleitet und der auf der Ebene der deutschen Kirchturmpolitik entweder noch gar nicht angekommen ist oder geflissentlich abprallt – man ahnt es: der Vielfalt wegen!

Medienvielfalt lässt sich nur aus einer Gesamtbetrachtung des Marktes heraus definieren – übrigens auch im ureigenen Interesse der öffentlich-rechtlichen Sen- der, denn nur daraus schöpfen sie letztendlich ihre Legitimation. Konkrete Beispiele dafür sind das Zeitungssterben in der Fläche und medienökonomische Konzentrationstendenzen auch über Ländergrenzen hinweg, die dem Gründungsmantra von ARD und ZDF – nämlich Marktversagen zu kompensieren und informationelle Grundversorgung zu gewährleisten – ganz neue Aktualität verleihen.

Deshalb ist der nun eingesetzte Zukunftsrat zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch eine Chance, den Blick zu weiten und damit auch den bisherigen Pfad der zerklüfteten und überholten, komplett intrinsischen Bedarfsermittlung zu verlassen. Über Sonntagsreden und Einzelinteressen hinaus funktioniert Vielfaltssicherung qua Definition nur gesamtheitlich, extrinsisch und auf der Grundlage von messbaren, transparenten Kriterien.

Gelingt das, könnten nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern wir alle davon profitieren.

 

Olaf Steenfadt ist Journalist und Medienexperte. Nach Stationen beim NDR und ZDF war er viele Jahre in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit mit dem Schwerpunkt Pressefreiheit, Medienregulierung und Digitalpolitik tätig. Olaf leitet das von ihm gegründete Global Media Registry, eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Transparenz und Teilhabe im Informationssektor, die unter anderem auch den ‘Media Ownership Monitor’ betreibt. Ehrenamtlich engagiert er sich in der Initiative #UnsereMedien für Erhalt und Reform von öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland. Olaf ist Mitglied der ’High-level Expert Group on Fake News and online Disinformation’ der Europäischen Kommission und als Berater und Referent für verschiedene Firmen, internationale Organisationen, Bildungseinrichtungen und NGOs tätig.

 

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