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Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX

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Satzung

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Petition an den Deutschen Bundestag

Masterclass: Drehen in Corona-Zeiten am 04.06.2020
28. Mai 2020
Podiumsdiskussion der DAfF am 11.02.2019
1. Februar 2019

Petition an den Deutschen Bundestag

Der Gesamtvorstand möchte auf eine Bundestags-Petition für Corona-Hilfen bei den Selbstständigen aufmerksam machen, die sehr unterstützenswert und enorm wichtig ist.
Teilt diese Mail bitte gerne und leitet sie weiter.

Zum Zeichnen klickt bitte hier

Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige vom 13.05.2020

Text der Petition

Trotz guter Absichten kommen die Corona-Hilfen bei den Selbstständigen nicht an. Es braucht einen Neustart: Die Soforthilfen müssen verlängert, rechtssicher ausgestaltet und neben laufenden Betriebskosten auch die Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung als notwendige Ausgaben anerkannt werden. Nebenberufler darf man nicht ausschließen. Zudem müssen Selbstständige beim Wiederaufbau ihrer Unternehmen und ggf. ihrer Altersvorsorge durch bürokratie- und belastungsarme Jahre unterstützt werden.

Begründung

Zum Schutz der Gesamtbevölkerung wurden weitreichende Betätigungsverbote verhängt. Die Bundesregierung hat richtig erkannt, dass Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer hiervon besonders betroffen sind und einen 50-Milliarden-Euro-Schutzschirm zugesagt.

Grundsätzlich sieht das Infektionsschutzgesetz bei Betätigungsverboten eine Entschädigung in Höhe des Einnahmeausfalls sowie die Übernahme weiterlaufender betrieblicher Kosten vor, der verursachte Schaden müsste also vollständig übernommen werden. Das ist nicht der Fall. Ziel muss es aber sein, dass Selbstständige durch die Corona-Krise nicht unverschuldet in Insolvenz gehen oder ihre Altersvorsorge aufbrauchen müssen. Und sie dürfen nicht durch die Form der Hilfen zu Bittstellern degradiert werden.

Die Bedingungen der aktuellen „Soforthilfen“ unterscheiden sich je nach Bundesland und Zeitpunkt der Antragstellung erheblich. Die Rechtsunsicherheit ist so groß, dass viele Selbstständige bis heute keinen Antrag gestellt haben. Bei vielen wirken sich die Folgen der Corona-Krise zeitversetzt aus, aufgrund der zu kurzen Antragsfrist drohen sie leer auszugehen.

Zudem deckt die Soforthilfe nur die bei Solo-Selbstständigen typischerweise niedrigen laufenden Betriebskosten ab. Für ihre eigentlichen „Kosten“, nämlich für Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung, werden sie auf die Grundsicherung („Hartz IV“) verwiesen. Die Zusage, hier auf eine Vermögensprüfung zu verzichten, wurde nicht eingehalten. Von den Selbstständigen, deren Einkommen zurzeit nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken, hat deshalb nur jeder sechste Grundsicherung beantragt oder plant dies.

Vor diesem Hintergrund fordern wir einen Neustart in Form einer „Soforthilfe Plus“. Die Hilfen müssen verlängert werden und neben den Betriebskosten rückwirkend auch einen Unternehmerlohn berücksichtigen, der Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung mit abdeckt. Die Antragsbedingungen müssen eine Gleichbehandlung unabhängig von Bundesland und Antragszeitpunkt sicherstellen, es darf keinen Flickenteppich an branchenspezifischen Fördermaßnahmen geben. Die tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns müssen Höhe und Dauer der Hilfen bestimmen. Die Auszahlung sollte einheitlich durch die Finanzämter erfolgen. Sie sind am besten in der Lage, Überzahlungen zu erkennen, zurückzufordern sowie Betrug zu verhindern.

Zudem braucht es ein langfristiges Konzept. Den Selbstständigen muss der Wiederaufbau ihrer Unternehmen und Altersvorsorge durch bürokratie- und belastungsarme Jahre ermöglicht werden. Unbedingt nötig ist angesichts der aktuellen hohen Verluste eine einkommensabhängige Bemessung der GKV-Beiträge für Selbstständige (wie bei Angestellten bei 450 Euro beginnend). Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige soll auf neu gegründete Unternehmen beschränkt werden und erst nach drei Jahren greifen. Zugleich muss der Staat von ihm beauftragten Selbstständigen endlich angemessene Honorare zahlen.