Login
Interner Bereich, Filmwahl und mehr...
Interner Bereich, Filmwahl und mehr...
Die Deutsche Akademie für Fernsehen – kurz DAFF – wurde im Dezember 2010 gegründet mit dem Ziel, den Kreativen in den unterschiedlichen Gewerken von der Entwicklung bis hin zur Herstellung von deutschen Fernsehprogrammen eine eigene Stimme zu verleihen. Wir verzeichnen derzeit knapp 800 Mitglieder.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.
Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.
Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.
Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.
Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.
Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf
Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX
Sie erhalten eine E-Mail als Eingangsbestätigung.
.
Bis zum 14. Januar 2022 bestand die Möglichkeit, den „Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ der Rundfunkkommission der Länder vom November 2021 zu kommentieren.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN beteiligt sich an der Debatte und positioniert sich in einer STELLUNGNAHME zu dem Diskussionsentwurf.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN positioniert sich mit dieser Stellungnahme zum „Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ der Rundfunkkommission der Länder von November 2021. Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN versteht sich als Stimme der Kreativen. Die Akademie wurde mit dem Ziel gegründet, die Interessen der rund 800 Mitglieder, Film- und Fernsehschaffende aller Gewerke zu vertreten.
§ 26.1 Auftrag, Sätze 1 – 7
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN vereint mehr als 800 Kreative unter ihrem Dach. Zum kreativen Prozess gehört Offenheit. In den Redaktionen der öffentlich-rechtlichen Anstalten hat sich aber zusehends ein Sicherheitsdenken breitgemacht, das Offenheit und Mut gegenüber ungewöhnlichen Stoffen, Sichtweisen, Erzählweisen und Akteur:innen oft eher verhindert. Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN weist daher darauf hin, dass die im Medienstaatsvertrag geforderte Vielfalt sich nur wird umsetzen lassen, wenn sich auch bestimmte Strukturen in den Anstalten grundlegend ändern. Dazu zählen die Besetzung von Positionen in den Reaktionen, das Überdenken von steilen Hierarchien, die oft zu einer Entmachtung von Redakteur:innen geführt haben oder die teilweise gehemmten Dynamiken von Gremienentscheidungen.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN begrüßt die Programmrichtlinie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, „ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten“ sowie „allen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen“. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird aufgrund seiner gesellschaftsrelevanten Bedeutung von allen bundesdeutschen Haushalten sowie Unternehmen und Institutionen durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Der gesellschaftliche Mehrwert ist daher für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein zentrales Kriterium.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN weist einerseits darauf hin, dass es legitim ist, mit einem Teil des Programmangebotes ein möglichst breites Publikum zu erreichen. Dies gilt insbesondere für ARD und ZDF. Gleichzeitig weist die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN darauf hin, dass selbst sehr hohe Marktanteile aufgrund der Fragmentierung des Marktes nur noch mehr oder weniger große Minderheiten abbilden.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN befürwortet daher den Auftrag an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, „eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darzustellen.“ Mit dem Auftrag „alle zu erreichen“, geht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einher, die Vielfalt der Gesellschaft im Blick zu halten – wie sie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) formuliert ist. Dies muss erfolgen, ohne beliebig zu werden. Dies bedeutet für die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN jedoch nicht, dass sich die Vielfalt in jedem einzelnen Programm wiederfinden muss, vielmehr geht es um eine Ausgewogenheit des Gesamtangebots, konkret um ein vielfältiges Angebot an Narrativen, Erzählstrukturen und Formaten sowie Akteur:innen hinter und vor der Kamera.
Es gehört ganz grundsätzlich nicht nur zu den Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Mediensystems Bedarfe zu decken, sondern auch Bedarfe zu wecken. Auch künstlerisch besonders anspruchsvolle, gar avantgardistische Angebote bereitzuhalten, ist zentraler Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages. Diesem Auftrag kommen die öffentlich-rechtlichen Anstalten aber mit Blick auf die Vielfalt des Programmangebotes nach Auffassung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN nicht ausreichend nach. Hier müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten aktiv verlorene Zuschauergruppen zurückgewinnen und zusätzlich neue erreichen. Insbesondere anspruchsvolle Formate (z.B. formoffene Fernsehspiele, Serien und Dokumentarfilme, Animationsfilme, Kurzfilme, Experimentalfilme oder Webprojekte) sind schon seit langer Zeit im Programmangebot besorgniserregend unterrepräsentiert. Formoffenheit fördert demokratische Meinungsbildungsprozesse, schärft die Debattenkultur und trägt damit entscheidend zu einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs bei.
Eine bessere Platzierung formoffener Angebote im Vorabend, in der Prime Time und in der Second Prime Time im linearen Programm sowie eine angemessene Bewerbung dieser Angebote in den Mediatheken sind unbedingt geboten. Das Angebot der Mediatheken sollte aktiv beworben werden. Auch im linearen Programm.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist in diesem Zusammenhang kritisch gegenüber der Marktmacht der öffentlich-rechtlichen Tochterfirmen. Sie weist darauf hin, dass sich auch die Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten (z.B. Degeto Film GmbH, ZDF Enterprises GmbH) an den Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu halten haben und eine breite Themen- und Meinungsvielfalt abbilden müssen.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN merkt an, dass die geforderte Angebotsvielfalt zu wenig konkretisiert wird. Wichtig ist eine ergänzende Formulierung von Zielvorgaben durch den Gesetzgeber, die einerseits eine kontinuierliche gesellschaftliche Debatte zum Thema ermöglicht und die andererseits konkret festlegt, in welchem Umfang eine Vielfalt der Angebote künftig unterbreitet werden muss.
§ 26.1 Auftrag, Sätze 8 – 10
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN begrüßt, dass der Begriff Kultur in den Medienstaatsvertrag aufgenommen wird und gleichrangig mit Bildung, Information und Beratung zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zählt.
Daraus folgt nach Ansicht der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN, dass bei der Definition des Vollprogramms in § 2 Begriffsbestimmungen Nr. 4 Medienstaatsvertrag jeder der Schwerpunkte mindestens 10 Prozent des Gesamtprogramms ausmachen soll.
Allerdings muss der Gesetzgeber unserer Ansicht nach präzisieren bzw. aktualisieren, welche Programmangebote insbesondere der Kultur zuzurechnen sind. So finden sich beispielsweise die Begriffe formoffene Fernsehspiele, Serien und Dokumentarfilme, Animationsfilme, Kurzfilme, und Experimentalfilme bislang nicht im § 2 (Abs.2, Ziffern 25–28) des Medienstaatsvertrages. Auch innovative non-lineare Formate sind hier nicht aufgeführt. Dies sollte geändert werden, damit die Anstalten einen konkreteren Orientierungsrahmen für die anstehenden Programmreformen beachten können.
§ 26.2 Art und Weise der Auftragserfüllung / journalistische Standards
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN anerkennt, dass die Mitglieder der Rundfunkkommission journalistische Standards präziser formulieren wollen. Gleichzeitig sehen wir die Gefahr, dass eine zu weitgehende Ausformulierung zu Regulierungstendenzen führen kann, die die Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen zu weit einschränkt.
Wir plädieren daher ganz konkret für eine lediglich allgemeinere Ergänzung:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den Auftrag, gesellschaftliches Leben einerseits abzubilden und andererseits einzuordnen. Bei der Erfüllung dieses Auftrags haben sie die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungs- und Themenvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Gesamtangebote zu berücksichtigen.“
§ 30 Telemedienangebote
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN bekräftigt die Einschätzung, dass sich die Mediennutzung in einer Umbruchsituation befindet. Immer mehr Menschen schätzen die sendezeitunabhängige Nutzung der non-linearen Angebote. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seinem Qualitätsanspruch sowohl bei den linearen wie den non-linearen Angeboten gerecht werden. Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN fordert, dass der Anteil an mehrheitlich inländischen und europäischen Produktionen gestärkt wird, um die heimische Medienwirtschaft zu stimulieren.
Die Mediatheken sind, neben Radio, Fernsehen und sozialen Netzwerken, eine der vier tragenden Säulen eines öffentlich-rechtlichen Medienangebots. Größer werden muss dabei nicht nur die Vielfalt des Angebotes, auch die Verweildauer von Medien in den Mediatheken muss länger werden. Nur so kann den Ansprüchen der Bürger:innen an ein zuverlässiges und dauerhaft verfügbares, digitales öffentlich-rechtliches Angebot Rechnung getragen werden.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN weist auf die Gefahr hin, dass algorithmenbasierte Empfehlungssysteme in den Mediatheken zur Verstärkung sogenannter Echokammern führen können. Das redaktionelle Kuratieren bleibt daher unerlässlich.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN fordert, dass Produktionsbedingungen und Lizenzierungsformen der non-linearen Angebote neu gedacht und angemessen honoriert werden. Beides muss anderen Mechanismen und Anforderungen entsprechen als bisher aus der linearen Auswertungskette bekannt.
Viele Produktionen der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind keine reinen Auftragsproduktionen, sondern teilfinanziert. Insbesondere bei Dokumentarfilmen oder anderen durch Dritt- und Eigenmittel mitfinanzierten Produktionen stellen die Sender oft nur einen geringen Teil des Budgets. Insofern ist es für die Produktionsfirmen von existentieller Notwendigkeit, umfänglich und kommerziell verwertbare Rechte an ihren Produktionen zu behalten.
Wenn der Gesetzgeber die Angebotsvielfalt erhöhen will, müssen insbesondere solche Programme künftig wieder vollfinanziert und eine entsprechend lange Verweildauer angemessen abgegolten werden, die eine weitere Verwertung nicht erwarten lassen.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN macht darauf aufmerksam, dass aktuell jede Ausweitung der Verweildauer in den Mediatheken auch mit einer erhöhten Vergütung der entsprechenden Nutzungsrechte verbunden sein muss. Die wachsende Bedeutung der non-linearen Angebote verlangt eine Anpassung der Vergütungshöhen an die Produktionsrealität. Dieser Prozess wird die Berufsverbände und die Sender über die nächsten Jahre intensiv beschäftigen. Um eine gesunde Produktionslandschaft in Deutschland zu erhalten, braucht es die Unterstützung der Politiker:innen. Für die erweiterte Nutzung der Programminhalte in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender müssen den Rechteinhaber:innen zusätzliche Erlöse garantiert werden
Abgesehen von den lizenzrechtlichen Fragen gibt es keine sinnvolle Rechtfertigung, warum insbesondere non-fiktionale, journalistische Inhalte der öffentlich-rechtlichen Mediatheken nicht grundsätzlich der Archiv-Kategorie zugeordnet werden, d.h. unbefristet sichtbar und nutzbar bleiben sollen. Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, dass die öffentlich-rechtlichen Mediatheken den Wettbewerb mit privaten Anbietern verlieren. Viele Zeitungen und Zeitschriften haben Online-Archive aufgebaut, die teilweise kostenfrei, zumindest jedoch im Rahmen von kostenbehafteten Zugängen, komplett über viele Jahrzehnte hinweg zugänglich sind. Beispiel hierfür sind DER SPIEGEL, WELT und taz.de. Zudem lassen sich bei YouTube und in anderen Video-Outlets zahlreiche zufällig dort eingestellte Videos zu unterschiedlichen Themenbereichen finden, denen kein organisiertes und sinnvoll redigiertes Pendant der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegenübersteht. Bei Bildungsinhalten ist ein Monitoring nach fünf Jahren Sichtbarkeit aus Gründen der Aktualisierung von Wissensgebieten verständlich und begründbar, dennoch sollte die Depublikation auch für diesen Bereich nicht die Regel sein.
§ 31 Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN begrüßt, dass den Aufsichtsgremien im Diskussionsentwurf sehr viel weitergehende Aufgaben zugewiesen werden als bisher. Das muss Rückwirkungen auf die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien sowie auf erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Arbeit haben.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN fordert eine Professionalisierung der Gremien und eine Stärkung ihrer Fachkompetenz. Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN schlägt daher eine weitere Reduzierung politischer Einflussnahme sowie eine gezielte Stärkung von kultureller, künstlerischer und journalistischer Fachkompetenz aus dem Film- und Medienbereich vor.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN fordert, dass die Aufsichtsgremien für ihre deutlich erweiterten Aufgaben angemessen vergütet werden. Sie sollen außerdem auf wissenschaftliche Expertise verbindlich zurückgreifen können. Auch müssen die Gremienbüros vollständig unabhängig von den Intendanzen sein sowie personell und finanziell gestärkt werden. Der anstaltsübergreifende Austausch von Rundfunkratsmitgliedern soll künftig regelmäßig stattfinden. Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN plädiert für die Einführung einer Räte-Akademie, um verbindliche Weiterbildungen der Räte in den Bereichen Medienwirtschaft, Medienrecht und Journalismus zu schaffen und damit die Ratsmitglieder zu befähigen, ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.
Gleichzeitig sieht die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN das Erfordernis, dass in einigen Aufsichtsgremien die Zahl der Gremienmitglieder reduziert wird, um die Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Die Länder sind aufgefordert, diese Anforderungen in ihre Rundfunkgesetze bzw. Staatsverträge zu implementieren.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN fordert, dass sich die Kontrolle durch ein erneuertes und gestärktes Räte-System auch auf die Tochterfirmen erstreckt, da diese ebenfalls weitgehend mit Beitragsgeldern finanziert werden.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN fordert, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten gegenüber der Öffentlichkeit darzulegen haben, wie die durch die Räte zu kontrollierenden Standards eingehalten bzw. umgesetzt werden. Dementsprechend müssen Berichtspflichten festgeschrieben werden. Zudem ist zu fixieren, welche Standards dabei für alle Anstalten gelten sollen, sodass Trends erkannt werden können. Die Berichte sollen einen Vergleich zwischen den Anstalten ermöglichen. Wir begrüßen daher den in § 31 Absatz 2 formulierten Vorschlag, dass die Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios künftig zur besseren Überprüfbarkeit im Sinne der Einhaltung des Auftrags den Rundfunkanstalten gemäß § 26 zu inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards Zielvorgaben setzen sollen.
Aus § 31 2b – Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätskriterien ergeben sich folgende Fragen:
Bisher veröffentlichten die Sender vor allem Marktanteile und Quoten sowie Glaubwürdigkeits- und Vertrauensstudien. Seit kurzem werden diese um die medienökonomischen Kriterien Abrufe und Downloads ergänzt. Abrufe, Klicks, Quoten und Marktanteile sind vor allem ein Steuerungsinstrument für kommerziell orientierte Medienunternehmen. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, ob die Sender ihren Auftrag erfüllen, mit ihren Angeboten die verfassungsrechtlich gebotene Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängig sein wollen, können sie dies nicht mit Quotenerfolgen legitimieren. Sie brauchen hierfür einen anderen Erfolgsmaßstab: Qualität und gesamtgesellschaftliche Reichweite sowie Vielfalt der Angebote.
Eine unabhängige externe Qualitätsprüfung öffentlich-rechtlicher Angebote im Sinne der Kriterien der BBC gibt es bislang in Deutschland nicht, im Gegensatz zu unseren Nachbarstaaten Schweiz und Österreich. Der ORF nimmt mit seinem Public Value-Bericht regelmäßig eine Leistungs- und Nutzenbilanz seiner Angebote vor und das Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich (fög) erstellt einen jährlichen Bericht zur Analyse und Qualität der Schweizer Medien.
„Das Jahrbuch Qualität der Medien – Schweiz Suisse Svizzera, das vom Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft verantwortet wird, untersucht die Schweizer Informationsmedien und das Nutzungsverhalten seit über 10 Jahren auf empirischer Basis. Analysiert werden dabei alle Mediengattungen – Presse, Radio, Fernsehen, Online, Social Media, die mehr und mehr ineinandergreifen. Das ermöglicht eine Diskussion über die Medienqualität und schärft das Qualitätsbewusstsein für Journalismus beim Publikum und den Medienschaffenden. Die Forschungsergebnisse bilden eine Quelle für Medienschaffende, Akteure aus Politik und Wirtschaft, für die Wissenschaft und alle Interessierten, die sich mit der Entwicklung der Medien und ihrer Inhalte auseinandersetzen.“[1]
Wenn es um die Überprüfung von Qualität und Exzellenz geht, lohnt sich auch der Blick nach Großbritannien zur BBC. Hier wurde der Public Value des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mithilfe von sechs Kriterien definiert und so überprüfbar gemacht. Dies soll der Qualitätssicherung des Journalismus dienen. Zusätzlich wurde 2007 ein sogenannter Public Value-Test eingeführt, ein Prüfverfahren, das über die Einführung neuer oder veränderter medialer Angebote entscheidet – mit dem Ziel, den durch das neue oder veränderte Angebot erwarteten Public Value gegen mögliche negative Auswirkungen auf den Markt abzuwägen.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN schlägt die Einführung eines regelmäßigen und senderunabhängig erstellten Public Value-Berichtes vor. Dieser Bericht wird in den Gremien beraten.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN begrüßt, dass die Anstalten sich künftig in einem kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung zu Qualität, Leistung und Fortentwicklung austauschen sollen. Wie das genau geschehen soll, bleibt im Entwurf jedoch unklar.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN schlägt daher die periodische Miteinbeziehung von Bürgerräten vor, die z.B. einmal jährlich eine Art Programmbeobachtung und -bewertung vornehmen können. In diesen Austausch sollen auch die Aufsichtsgremien einbezogen werden.
Unter Bürgerräten verstehen wir eine losbasierte, moderierte Bürgerversammlung, wie sie hierzulande seit einigen Jahren erprobt wird. Bürgerräte bilden die Vielfalt der Bevölkerung ab. Sie setzen sich aus Teilnehmenden zusammen, die per Zufallsprinzip aus den Einwohnermelderegistern ausgelost werden und in moderierten Runden konsensorientiert Handlungsempfehlungen zu bestimmten Problemstellungen erarbeiten. Zur Wissensvermittlung werden vorab Fachleute hinzugezogen.[2]
§ 32 Telemedienkonzepte
§ 32a Überführung, Einstellung oder Austausch von Programmen
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN konstatiert, dass das non-lineare Programm bei Nutzerinnen und Nutzern an Bedeutung gewinnt. Dies darf allerdings nicht dazu führen, die Vorzüge des linearen Programms aus den Augen zu verlieren. Gerade das lineare Programm bietet Raum und Möglichkeiten für Zufallsentdeckungen und trägt somit exemplarisch auch zur Überwindung von Informationsasymmetrien bei. Im redaktionell gestalteten Programm können Bezüge hergestellt und wenig Bekanntes entsprechend präsentiert werden.
Unbestritten ist, dass non-lineare Angebote eine sinnvolle Ergänzung und Vertiefung des linearen Fernsehangebots bieten können.
Die künftige Nicht-Beauftragung von „KI.KA – Der Kinderkanal“ und „Phoenix – Der Ereignis- und Dokumentationskanal“ als lineare Fernsehprogramme sieht die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN sehr kritisch.
Laut einer Studie der AGF Videoforschung konsumieren 90 Prozent aller Drei- bis 17-Jährigen täglich Bewegtbildinhalte. Knapp die Hälfte der Nutzung bei den Drei- bis 13-Jährigen entfällt dabei auf klassische Fernsehinhalte. Im Vordergrund steht für die Kinder das Gemeinschaftserlebnis vor dem Fernseher. Dieses bietet Struktur, es ist teils ritualisiert, wirkt entspannend und wird weiterhin vom linearen Fernsehen erfüllt.[3] 2020 war „KI.KA – Der Kinderkanal“ das meistgenutzte Kinderprogramm bei den Drei- bis 13-Jährigen.[4]
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN unterstützt zwar den Ausbau des non-linearen Medienangebotes für Kinder und Jugendliche, fordert aber gleichzeitig den Erhalt von „KI.KA – Der Kinderkanal“ im linearen Fernsehprogramm. In der Kindheit werden Hör- und Sehgewohnheiten geprägt sowie Nutzungsmuster ausgebildet. Vor diesem Hintergrund muss das Angebot für Kinder qualitativ und quantitativ ausgebaut werden.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN fordert, den Informationssender „Phoenix – Der Ereignis- und Dokumentationskanal“ im linearen Fernsehprogramm zu erhalten. Information und Bildung muss im linearen Programm zu jeder Sendezeit verfügbar sein.
Zusätzliche Anmerkungen:
1. Public Value
ARD und ZDF verwenden den Begriff Public Value in einer Weise, die seinem internationalen wissenschaftlichen Gebrauch widerspricht. Er wird hier Inhalten quasi als Eigenschaft zugeschrieben, zum Beispiel solchen mit Bildungsabsichten. Er scheint sich auch auf die barrierefreie und weitgestreute Verbreitung solcher Inhalte zu beziehen. Der von dem amerikanischen Politikwissenschaftler Mark Moore entwickelte Begriff beschreibt jedoch etwas ganz Anderes, nämlich:
(…) die Legitimation öffentlich organisierter und finanzierter Unternehmen in finanzieller, organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht gegenüber ihren Auftraggebern, ihrer Umgebung in ihrem wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Segment und ihren Klienten.
Übertragen auf gemeinnützige Medienunternehmen muss Public Value daher als ein überwiegend qualitatives Konzept verstanden werden. Sein Kern ist die Akzeptanz der Handlungen und Produkte der Unternehmen durch das Publikum. Dazu kommt die Akzeptanz durch die Politik, die durch parlamentarische Entscheidungen Legitimationsgrundlagen bereitstellt und durch die Märkte, die im optimalen Fall neue Impulse erhalten. Akzeptanz kann nicht quantitativ gemessen werden, sondern ist das Resultat von Aushandlungsprozessen mit den genannten Akteur:innen. Ein wichtiger Aspekt bei der Betrachtung von Public Value ist, dass der Begriff sich keinesfalls nur auf die Inhalte beschränkt, sondern auch die organisatorische Struktur und das Management gemeinnütziger Unternehmen berührt. Insbesondere zählt dazu die Notwendigkeit, das Handeln des Unternehmens andauernd durch faire und vertrauensbildende Reformprozesse auf den Prüfstand zu stellen und entsprechende Standards regelmäßig zu überprüfen. Entscheidende Bereiche sind dabei z.B.:
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN schlägt vor, eine Kommission einzurichten, in der ein umfassend neues Public Value-Konzept für die öffentlich-rechtlichen Anstalten entwickelt wird. In dieser Kommission finden sich neben Vertreter:innen der öffentlich-rechtlichen Anstalten auch ausgewählte Akteur:innen aus Medienverbänden, Politik, Zivilgesellschaft und Vertreter:innen der Rundfunkräte und von Bürgerräten.
2. Einrichtung einen senderunabhängigen Medieninnovationsfonds
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN anerkennt die Bemühungen der Politik, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu reformieren. Aus organisationssoziologischer Perspektive ist allerdings auch klar, dass es kaum gelingen kann, über viele Jahrzehnte gewachsene institutionelle Strukturen mit der gebotenen Geschwindigkeit umzubauen.
Der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag (v.a. zur Gewährleistung von kultureller Vielfalt und Meinungsvielfalt, Qualitätsjournalismus sowie verlässlichen und unabhängigen Informationen) muss nicht zwingend allein durch herkömmliche Angebote der Rundfunkanstalten selbst eingelöst werden. Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN plädiert daher für die Einrichtung eines aus Beitragsgeldern finanzierten öffentlich-rechtlichen Medieninnovationsfonds mit Laborcharakter. Im Rahmen eines solchen Real-Labors können Inhalte, Vergabeverfahren, Finanzierungsmodelle, Lizenzmodelle und Evaluierungsverfahren für öffentlich-rechtliche Qualitätsmedien grundlegend neu gedacht und ausprobiert und im Falle des Gelingens nach und nach auch in bestehende Abläufe integriert werden.
So kann es auch Anbieter:innen und Produzent:innen außerhalb des jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems ermöglicht werden, an der öffentlich-rechtlichen Finanzierung von Public Value-Inhalten teilzuhaben und sonst nicht finanzierbare kreative oder investigative Beiträge zur Meinungsbildung bereitzustellen.
—-