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Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX

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Satzung

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Reform ÖRR: Aufruf 50+ fürs Programm!

Keen to be Green
1. Oktober 2024

Reform ÖRR: Aufruf 50+ fürs Programm!

Branchenaufschlag zum Medienstaatsvertrag! 15 Verbände aus Film und TV haben sich dem Aufruf „50+“ angeschlossen und fordern: im neuen Medienstaatsvertrag wird festgehalten, dass mindestens 50 % der Rundfunkgebühren ins Programm fließen müssen!
2.10.2024 | DDV

50+ fürs Programm!

Für einen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, der Akzeptanz findet.

Für stabile Beiträge.

Für die Sicherung der Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, Vertreterinnen und Vertreter der freien Film- und Kreativwirtschaft, haben einen Vorschlag, wie sich dieses Ziel erreichen lässt:

Im neuen Medienstaatsvertrag wird festgeschrieben, dass mindestens
50% der Rundfunkgebühren in den Programmaufwand fließen müssen.

In den vergangenen Jahren hat der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk seine Sparziele meist im Programm realisiert. Ein Programm, in das aktuell nur 44 % der Gebührengelder investiert werden. Ein Programm, das überwiegend von freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen geschaffen und hergestellt wird.

Die KEF hat wiederholt festgestellt, dass Mittel, die für den Programmaufwand bewilligt waren, von ARD und ZDF nicht zweckgemäß verwendet wurden: 780,2 Millionen Euro allein von 2017 bis 2020.

Eines ist klar: Jeder Euro, der ins Programm fließt und sich nicht in den Weiten der Strukturen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verliert, erhöht die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Und jeder Euro ins Programm erhöht sogleich die Stabilität der deutschen Mediendemokratie.

Es geht uns um die Vielfalt und Qualität des Programms – und damit um nichts weniger als um das Überleben des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Dieser wird allein durch sein Programm legitimiert und findet durch gute und qualitativ hochwertige Inhalte seine Akzeptanz. Je nachhaltiger ein hohes Niveau des Programms gesichert wird, desto schwerer haben es jene politischen Kräfte, die dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk seine Legitimität absprechen.

„50+“ ist deshalb auch ein politisches Statement für einen starken Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, ein manifestes Zeichen der Politik, dass die Gebührengelder in Form von gutem Programm dort ankommen, wo sie entrichtet werden – bei den Bürgerinnen und Bürgern!

Zugleich kann der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk mit „50+“ auch zukünftig seiner zentralen Rolle als Auftraggeber für die freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen, letztlich für die Kultur- und Medienwirtschaft, gerecht werden.

Bisher fehlt ein Hebel, damit die Reform von ARD und ZDF nicht zulasten des Programms umgesetzt wird. Unser Vorschlag setzt hier an.

Daher: Sorgen Sie bitte dafür, dass unsere Forderung – 50+ fürs Programm! – Eingang in den Medienstaatsvertrag findet!

Unser Vorschlag für eine Formulierung des § 9a RFinStV_neu:

§ 9a Zweckbindung der Mittel

Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag sind ein Anteil von mindestens 50 von Hundert für die Programmkosten zu verwenden. Hiervon unberührt bleiben Einnahmen aus Werbung und sonstige Einnahmen.

Lassen Sie uns den Dialog aufnehmen!

Die unterzeichnenden Verbände:

Deutscher Drehbuchverband e. V. (DDV)

Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, Fernsehen und Audiovisuelle Medien e.V. (Produktionsallianz)

Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG DOK)

Bundesverband Schauspiel e. V. (BFFS)

Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. (BFS)

Berufsverband Kinematografie (BVK)

Bundesverband Regie (BVR)

Composers Club e.V. (CC)

Deutsche Filmkomponist:innenunion (DEFKOM)

eine Fachgruppe im Deutschen Komponist:innenverband (DKV)

mediamusic e.V. Berufsverband Mediamusik

Produzent*innenverband e. V.

Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO)

Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e. V. (VdA)

Verband Deutscher Bühnen + Medienverlage e.V. (VDB)

Seit 09.10.2024:

Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.

Kontakt:

Deutscher Drehbuchverband e. V

Markgrafendamm 24 – Haus 18

10245 Berlin

Tel.: + 49 / 30 / 25 76 29 73

info@drehbuchverband.de