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Interner Bereich, Filmwahl und mehr...
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Die Deutsche Akademie für Fernsehen – kurz DAFF – wurde im Dezember 2010 gegründet mit dem Ziel, den Kreativen in den unterschiedlichen Gewerken von der Entwicklung bis hin zur Herstellung von deutschen Fernsehprogrammen eine eigene Stimme zu verleihen. Wir verzeichnen derzeit knapp 800 Mitglieder.
Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.
Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.
Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.
Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.
Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.
Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf
Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX
Sie erhalten eine E-Mail als Eingangsbestätigung.
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Pressemitteilung
Berlin, den 17.02.2025. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat acht Fragenkomplexe zur Kulturpolitik an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gestellt. Die Antworten von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen nun vor. Befragt wurden auch Die Linke, die AfD sowie das BSW, die allerdings bisher nicht geantwortet haben. Wie schon in den Parteiprogrammen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Parteien.
Die vierte Frage des Deutschen Kulturrates bezog sich auf Fragen des Urheberrechts. Konkret die Sicherung der Geräte- und Speichermedienvergütung in der digitalen Welt und die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI.
Der Deutsche Kulturrat hat gefragt: Wollen Sie das System der Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung sichern und an digitale Nutzungsformen anpassen? Planen Sie Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf KI? Wie wollen Sie eine angemessene Vergütung der Rechtsinhaber für die Nutzung der Werke durch KI sicherstellen?
Die Parteien haben geantwortet:·
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Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Alle Parteien bekennen sich zum Schutz des Urheberrechts. Das ist gut. Die zentrale Frage der nächsten Jahre wird sein, wie das Urheberrecht auch in Zeiten der Künstlichen Intelligenz gesichert werden kann. KI ist nicht einfach ein neues technisches Tool, sondern eine fundamentale Neuerung im digitalen Raum. Künstlerinnen und Künstler sind daran interessiert, KI als kreatives Instrument zu nutzen. Es muss aber gesichert sein, dass die Nutzung künstlerischer Werke für das Training von KI-Programmen angemessen vergütet wird und dass Künstlerinnen und Künstler auch zukünftig die Möglichkeit haben, die Nutzung ihrer Werke zu untersagen. Der AI-Act, der von der Europäischen Union verabschiedete einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, kann nur der erste Schritt sein. Weitere Regeln -auch für die Durchsetzung der Urheberrechte – müssen folgen.“
Weitere Informationen zur Bundestagswahl:
Hier finden Sie eine Analyse der Wahlprogramme.