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Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX

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Satzung

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Thorolf Lipp: Konvent Medienordnung 2030. Die Zeit ist reif für einen Runden Tisch.

Aufzeichnung: Filmfest München – Panel am 26.06.2023 Künstliche Intelligenz und ihre Bedeutung für die Fernseh- und Filmbranche
14. Juni 2023
Thorolf Lipp: Der Fall Schlesinger ist Symptom für ein verlorengegangenes Ethos bei ARD, ZDF & Co.
18. August 2022

Thorolf Lipp: Konvent Medienordnung 2030. Die Zeit ist reif für einen Runden Tisch.

Konvent Medienordnung 2030
Die Zeit ist reif für einen Runden Tisch

von Thorolf Lipp

Das zweite Halbjahr 2022 war medienpolitisch geprägt durch die Krise unseres ö/r Mediensystems. In den ersten Tagen des neuen Jahres haben sich auf medienpolitik.net nun verschiedentlich Mitglieder der Rundfunkkommission der Länder zu Wort gemeldet, um ihre Agenda für das Jahr 2023 zu skizzieren. Dabei ist – und das ist neu – immer wieder vom Einrichten eines „Runden Tisches“ oder eines „Reformkonventes“ die Rede, um die Erneuerung der Legitimationsgrundlage der ö/r Medien durch einen, mehr oder weniger breiten, gesellschaftlichen Diskurs möglich zu machen.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Deutsche Akademie für Fernsehen, für die ich hier spreche, hat den Mitgliedern der Rundfunkkommission ganz konkret angeboten, einen „Konvent Medienordnung 2030“ vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Dabei kooperiert die DAfF selbstverständlich mit anderen überparteilichen Initiativen wie etwa dem Institut für Medien und Kommunikationspolitik oder der Initiative UNSERE MEDIEN. Am Ende eines solchen Prozesses – tatsächlich werden viele kleine und größere Brainstormings, Gesprächsformate und Auswertungsrunden nötig sein – soll ein mutiger Reformentwurf stehen. Kenntnisreich, demokratisch legitimiert und zukunftsorientiert.

Was lässt mich so optimistisch sein, dass dieser Vorschlag, der ja schon lange im Raum steht, nun auf einmal ein realistisches Szenario darstellen könnte? Ich nehme einfach die Aussagen einiger Mitglieder der Rundfunkkommission ernst, die in den letzten Tagen auf medienpolitik.net nachzulesen waren. Sinngemäß hieß es da:

• Eine grundlegende Neubegründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht oben auf unserer Agenda. Dazu ist es notwendig, dass die Länder aus dem Routinemodus ausbrechen und sich nicht bloß schrittweise nach vorne arbeiten.

  • Es braucht einen ambitionierten Zukunftsentwurf, eine Vision, von dem ausgehend konkrete Reformschritte abgeleitet werden könnten. Ohne eine solche Vision, davon bin ich überzeugt, werden Reformen nicht erfolgreich sein.
  • Zur Ressourcenoptimierung gehört eine Strukturdiskussion ohne Denkverbote. Dazu kann auch das Einholen externen Sachverstands beispielsweise in Form einer Kommission hilfreich sein.
  • Man brauche zur Begleitung des Reformprozesses eine kleine, aber feine Expertenkommission, deren Mitglieder sich durch Unabhängigkeit, Expertise und Reputation auszeichnen. Sie sollte dazu befähigt sein, zu den wesentlichen Fragen der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb eines begrenzten Zeitraums Stellung zu nehmen.
  • Es ist begrüßenswert, dass sich jetzt auch Parteien, Verbände, Vereinigung und andere Gruppen engagiert in die Diskussion einbringen. Dies berechtige zu der Hoffnung, dass wir 2023 einen breiteren gesellschaftlichen Konsens zur Zukunft unserer Rundfunkanstalten erreichen können.
  • Es soll im Dialog mit den Anstalten, den Gremien, Parlamenten, Experten und Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern strukturelle Veränderungen vereinbart werden, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für seinen Grundversorgungsauftrag stärken, in seinen Strukturen schlanker machen und ihn wieder in der Mitte der Gesellschaft verankern.
  • Um eine breite Akzeptanz der Arbeit und Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks sicherzustellen – und darum geht es aus meiner Sicht zuvorderst – darf braucht es eine Debatte darüber, wie der öffentlich- rechtliche Rundfunk der Zukunft gestaltet sein muss – in schöpferischer Treue zu seiner Gründungsidee.
  • Die Herausforderungen sind groß, die Lösungen können wir nur in einem gemeinsamen und demokratischen Prozess erarbeiten. Dazu brauchen wir Länder die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Gremien, aber vor allem die Nutzerinnen und Nutzer, das Publikum und die Hörerschaft.
  • Ein „Reformkonvent“ könnte auf der Grundlage eines klaren Mandats wichtige Impulse für den zukünftigen politischen Entscheidungsprozess setzen. Sachverstand, Unabhängigkeit und eine Expertise, die unterschiedliche Perspektiven vereint, wären geeignet, Akzeptanz zu erzeugen und ausgetretene Denkpfade zu verlassen.
  • In einer Klausur der Rundfunkkommission im Januar 2023 werden wir über das „Ob“ und „Wie“ einer solchen Expertenkommission beraten. Ich setze darauf, dass wir hier im Länderkreis zu einem gemeinsamen Ansatz kommen.Ich lese aus diesen Bekundungen, dass es in der Rundfunkkommission für ein Projekt „Konvent Medienordnung 2030“ inzwischen grundsätzlich Zustimmung gibt. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass eine klare Vorstellung über das „Wie“ noch fehlt. Nach Einschätzung der Deutschen Akademie für Fernsehen wird es nun insbesondere darauf ankommen ein Debattenformat zu entwickeln, dass das Versprechen der Beteiligung wirklich einlösen kann. Alles andere wäre ein Verharren in bekannten Mustern. In diesem gleichsam kritischen wie chancenreichen Moment hilft es also nicht weiter, die üblichen Verdächtigen aufzufordern, schriftliche Stellungnahmen abzugeben die dann von einer kleinen Expertenrunde ausgewertet werden.Tatsächlich gibt es diesen Ruf nach der Einrichtung eines Runden Tisches nicht erst seit Tom Buhrows Hamburger Offenbarungseid, sondern schon seit vielen Jahren. Tabea Rößner (Bündnis 90/ Die Grünen) etwa fordert unermüdlich, es müsse eine große Debatte über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien geben. Sieht man allerdings genauer hin, dann findet man bislang keine ernstzunehmenden und erfolgversprechenden Initiativen, die eine Transformation der ö/r Anstalten zu zeitgerecht operierenden digitalen Medien auf dem Programm haben. Geschweige denn dass diese Initiativen in der Lage wären, diesen Prozess aus eigener Kraft einzuleiten und durchzustehen. In der

Realität verliert sich daher eine oft sehr grundlegende Kritik in allgemeinen Aufrufen ohne klare Ziele und Ansprechpartner weshalb bislang keine Bewegung in das Projekt „Runder Tisch“ kam.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: den zivilgesellschaftlichen Kräften fehlt es an den Ressourcen die fraglos nötig sind, wirklich umfassende, durchdachte und detaillierte Reformmodelle zu entwickeln. Hinzu kommt aber auch das Fehlen eines verlässlichen Ansprechpartners. Die ö/r Anstalten sind erkennbar nicht strategiefähig und reagieren auf von außen kommende Vorschläge zur Veränderung quasi prinzipiell mit Abwehr. Die Mitglieder der Rundfunkkommission wiederum haben teils sehr unterschiedliche Interessen und in der Vergangenheit immer wieder größte Schwierigkeiten gehabt, sich auf einen kraftvollen Kurs zu einigen. Dieser Umstand wiederum hat es den Anstalten relativ leicht gemacht, eigene Interessen durchzusetzen und den Ruf nach einschneidenden Reformen auszusitzen. Hier wie dort hat es bislang an der Bereitschaft gefehlt, die Debatte wirklich zu öffnen, zu demokratisieren, dadurch neu zu legitimieren und frische Ideen ernsthaft zuzulassen. Kein Wunder also, dass wirkliche Strukturreformen nicht vorankommen, denn wer hätte eigentlich wem was wann vorschlagen sollen und auf der Grundlage von welcher Legitimation?

Es könnte sein, dass sich diese für alle Beteiligten letztlich unbefriedigende, weil nur wenig dynamische Situation gerade ändert. Tatsächlich scheinen zumindest einige Mitglieder der Rundfunkkommission nun offenbar grundsätzlich sensibilisiert dafür, einen offiziell legitimierten Debattenprozess zu beauftragen. Aber ob man sich als Rundfunkkommission dann wirklich zusammenraufen kann, sich nicht mehr als Dealmaker im Hinterzimmer begreift, sondern zumindest auch als öffentlich sichtbare „Appellationsinstanz“, an welche die Ergebnisse eines Konvent Medienordnung 2030 dann ja gerichtet werden würden, muss sich erst noch erweisen.

Ich denke, dass weder die ö/r Anstalten selbst noch die Politik einen Runden Tisch moderieren können. Um einen solchen Prozess glaubwürdig, wirklich vielfältig besetzt und ohne Scheuklappen auf den Weg zu bringen, bedarf es einer des Partikular-Lobbyismus unverdächtigen zivilgesellschaftlichen Instanz, die den Raum für Debatten weit öffnet. Ein rundes Tischchen hingegen, das nur aus einer „kleinen aber feinen“ Gruppe Hochprivilegierter besteht, wie man in diesen Tagen auch schon gehört hat, wird den erhofften neuen Generationenvertrag nicht erbringen können.

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